- scheiden
- scheiden:Das altgerm. starke Verb mhd. scheiden, ahd. sceidan, got. skaidan, niederl. scheiden, engl. to shed gehört mit dem näher verwandten ↑ Scheit zu einer t-Erweiterung der idg. Wurzel *skē̆i- »schneiden, trennen« (vgl. ↑ Schiene). Die gleichbedeutenden Nebenformen mhd. schīden und schiden (↑ gescheit und ↑ Schiedsrichter) sind untergegangen.Die Grundbedeutung »spalten, trennen« (s. auch ↑ Scheide und ↑ Scheitel) gilt bis heute (besonders in der Wendung »die Ehe scheiden« und in den Zusammensetzungen »aus-, abscheiden«); aus reflexivem »sich scheiden« hat sich die Bedeutung »weggehen« entwickelt (↑ Abschied; beachte auch das Hüllwort »verscheiden« für »sterben«, ↑ verschieden). Übertragen gebraucht werden die Präfixbildungen und Zusammensetzungen 1bescheiden (s. d., mit dem Adjektiv 2bescheiden); entscheiden (mhd. entscheiden »sondern; richterlich schlichten; ein Urteil fällen, bestimmen«, im Nhd. mit der Sonderbedeutung »den Ausschlag geben«), dazu Entscheid, Entscheidung (14. Jh.) und das Adjektiv entschieden »bestimmt, entschlossen« (18. Jh., vorher nur als 2. Part.); unterscheiden (mhd. underscheiden »‹als nicht in besonderen Merkmalen o. Ä. übereinstimmend› trennen, festsetzen, erklären«, ahd. undarsceidan), dazu Unterschied »das, worin zwei oder mehrere Dinge nicht übereinstimmen« (mhd. underschied, -scheit, ahd. untarsceid).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.